Umfassende Unterstützung im Zusammenhang mit dem Erwerb wird ebenso geboten, wie bei der Veräußerung, der Beleihung und der Übertragung von Immobilien und Baurechten. Wir erarbeiten die notariell zu beurkundenden Verträge und betreuen die Vertragsdurchführung. Im privaten und öffentlichen Baurecht bieten wir die rechtliche Überprüfung der Durchführbarkeit von Bauprojekten, entwerfen und verhandeln Erschließungsverträge, Bauverträge, Architekten- und Ingenieurverträge.


Zuständige Anwälte: