Wir helfen Ihnen im Vorfeld der Eheschließung, Eheverträge zu gestalten und zu verhandeln. Im Scheidungsverfahren vertreten wir Sie vor den Familiengerichten und verhandeln außergerichtliche Vereinbarungen zur Regelung der Folgesachen, wie Vermögensauseinandersetzung, Unterhalt, elterliche Sorge, Umgangsregelungen, Hausratsteilung und Ehewohnung. Wir vertreten nichteheliche Väter und Mütter sowie Kinder auch im Verfahren betreffend der Anfechtung der Ehelichkeit. Unterhaltsansprüche werden durchgesetzt bzw. abgewehrt.


Zuständige Anwältin:
Meral Mergün (Fachanwältin)