Kontaktaufnahme
Wenn Sie nicht mit einem bestimmten Rechtsanwalt Kontakt aufnehmen wollen, so schildern Sie uns bitte kurz, um welchen Sachverhalt es sich handelt, damit unsere geschulten Mitarbeiterinnen Sie an den richtigen Sachbearbeiter weiter vermitteln können. Bitte halten Sie neben Ihren Kontaktdaten weitere Unterlagen bereit, damit wir sogleich klären können, ob gegebenenfalls Fristen einzuhalten sind.

Informationen zum Erstgespräch
Damit der Sie betreuende Anwalt den Sachverhalt zutreffend bewerten kann, ist es zweckmäßig, wenn Sie alle relevanten Unterlagen zum Termin mitbringen, insbesondere geschlossene Verträge und geführte Korrespondenz.

Gebühren und Kosten
Wenn Sie rechtschutzversichert sind wäre es von Vorteil, wenn Sie sich die Kostenübernahme in Ihrem Fall vorab bereits schriftlich bestätigen lassen. Ansonsten nehmen Sie bitte Ihre Rechtschutzversicherungspolice mit, damit wir eine mögliche Kostenschutzübernahme einholen können. Bedenken Sie aber bitte, dass hierbei Kosten entstehen können, die Sie im Falle der Nichtübernahme tragen müssten.

Falls Sie über keine Rechtschutzversicherung verfügen oder diese die Beratungskosten nicht trägt, sind Sie verpflichtet die Kosten hierfür selbst zu tragen.

Die Kosten hängen vom Einzelfall ab, übersteigen aber bei einem Erstberatungsgespräch bei Privatpersonen eine Beratungsgebühr in der Regel von 190,00/250 Euro zzgl. MwSt nicht. Fragen Sie aber bitte noch Ihren Sie betreuenden Anwalt.

Es gibt zwei mögliche Arten der Abrechnung für den Anwalt:

  1. Die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dessen Vergütungsverzeichnis (RVG und VV). Hier richten sich die Kosten, die auf Sie zukommen nach dem Gesetz. Entscheidend ist zum einen der sogenannte Gegenstandwert, also einfach gesagt der Betrag, um den Sie streiten, zum anderen ist wichtig, was der Anwalt genau für Sie tut.

  2. Abrechnung nach Honorarvereinbarung. Eine Honorarvereinbarung darf nach § 4 Abs. 2 RVG nur im außergerichtlichen Bereich dazu führen, dass die im RVG bestimmten Gebühren unterschritten werden. Besonders für übertragene Aufgaben, die im RVG nicht vorkommen, oder bei denen die Bearbeitungszeit und der Aufwand deutlich höher sind, so dass die Berechnung nach RVG unverhältnismäßig erscheinen müsste.
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Vollmacht
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Unfallfragebogen
Schweigepflichtentbindungserklärung
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