Wir beraten bei der Errichtung von Testamenten und Erbverträgen. Ziel ist dabei, privates und betriebliches Vermögen steuerlich optimal zu übertragen und die Nachfolgegeneration einzubinden. Im Erbfall betreiben wir für Sie die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, Durchsetzung Ihrer Erbansprüche/Pflichtteilsansprüche sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Wir übernehmen Testamentsvollstreckungen und gestalten Patientenverfügungen.


Zuständige Anwälte:
Rechtsanwalt Claus Huber-Wilhelm