Von der kleinsten Ordnungswidrigkeit über Jugendstrafsachen, Straßenverkehrsdelikten, Btm-Vergehen bis hin zu kapitalen Verbrechen liegt Ihre Verteidigung bei uns in besten Händen. Unsere Verteidiger sind ausgewiesen durch ihre tägliche Auseinandersetzung mit einschlägiger Gesetzgebung und Rechtsprechung. Wir vertreten Sie durch alle Instanzen bis hin zum Bundesgerichtshof.


Zuständiger Anwalt:
Rechtsanwalt Claus Huber-Wilhelm